(Stadt Jena) – Nach Bekanntgabe der neuen Thüringer Eindämmungsverordnung wurde in deiser Woche auch die Jenaer Allgemeinverfügung angepasst. Da das Land einige Regelungen nun selbst mit aufgenommen hat (zum Beispiel die Pflicht zum Schnelltest für Besuchende von Pflegeheimen), fällt die neue Jenaer Verfügung erheblich kürzer aus.
Neu ist der Punkt „Ausweitung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung“. Hier sind nun neben den Fußgängerzonen im Grabenring sind auch der Holzmarkt, der Teichgraben und der südliche Löbdergraben (zwischen Holzmarkt und Roter Turm) in das Pflichtgebiet aufgenommen
Die Verordnung ist HIER einsehbar und tritt mit dem heutigen Mittwoch, den 13.01.2021, in Kraft.